Beiträge

Beitragsordnung

Standardmitglied

Vertragslaufzeit 12 Monate

8,70 €

/pro Woche

10 € Kartenkaution (einmalig)

  • Kraftgeräte
  • Ausdauergeräte
  • Kurse
  • Sauna
  • Getränke
  • einmalige Trainingsplanerstellung inkl. Einweisung

Fördermitglied

Vertragslaufzeit 12 Monate

8,70 €

/pro Woche

30 € pro Halbjahr (Servicepauschale)

10 € Kartenkaution (einmalig)

  • Kraftgeräte
  • Ausdauergeräte
  • Kurse
  • Sauna
  • Getränke
  • regelmäßige Gesundheitstest
  • langzeitliche Ernährungsbetreuung
  • regelmäßige Trainingsplanerstellung inkl. Einweisung
  • Motivationkonzept „Schritt 100“

Beitragsordnung

 

§ 1 Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft

– Die Mitgliedschaft beginnt am Tage des vereinbarten Mitgliedsgutsbeginns. Mit Beginn der Mitgliedschaft erwirbt das Mitglied die folgenden Rechte und Pflichten. Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung der Mitgliedschaft.

§ 2 Hausordnung

– Die zum jeweiligen Zeitpunkt gültige Hausordnung hängt in den Räumen des Vereins aus und ist Inhalt des Mitgliedschaftsverhältnisses.

§ 3 Zahlung der Mitgliedsbeiträge

  1. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist durch die jeweils geltende Beitragsordnung des Vereins festgelegt.
  2. Der geltende Vereinsbeitrag ist jeweils 14-tägig zahlbar. Die Zahlungsweise erfolgt per Lastschrift-verfahren und ist im Voraus zu entrichten.
  3. Erfolgt ein Lastschriftwiderspruch aus der Folge von Ursachen, die das Mitglied zu vertreten hat, ist der Verein berechtigt, eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro zu verlangen.

§ 4 Änderung der Anschrift/Bankverbindung

  1. Die Änderung der Postanschrift und der Bankverbindung sind unverzüglich in Schriftform auf dem Postwege oder E-Mail dem Verein mitzuteilen.
  2. Teilt das Mitglied die genannten Daten nicht rechtzeitig mit, ist der Verein berechtigt für den entstehenden Mehraufwand (erneuter Lastschrifteinzug) eine Gebühr in Höhe von jeweils 15,00 Euro zu berechnen.

§ 5 Laufzeitverlängerung / Kündigung / Ruhezeiten

  1. Die Vereinsmitgliedschaft verlängert sich mit Ablauf der jeweiligen Laufzeit stillschweigend um einen Monat, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wurde.
  2. Die Kündigung bedarf der Textform.
  3. Ruhezeiten bei Krankheit, Urlaub ist möglich. Eine Ruhezeitbeantragung bedarf der Schriftform und ist mindestens eine Woche vor der Ruhezeitbeantragung einzureichen. Eine Ruhezeit muss mindestens eine Zeitspanne von zwei Wochen beinhalten. Rückwirkende und kürzere Ruhezeiten sind nicht möglich. Der abgeschlossene Vertrag verlängert sich um die Zeitspanne der genommenen Ruhezeit. Die hier vereinbarte Zahlungsweise und Kündigungsfrist bleibt von einer solchen Regelung unberührt.

§ 6 Zahlungsverzug

  1. Erfolgt die Zahlung des Mitgliedschaftsbeitrags gemäß § 3 dieser Bedingungen nicht oder nur teilweise, gerät das Mitglied in Zahlungsverzug.
  2. ln diesem Falle macht der Verein Verzugszinsen geltend. Die Höhe der Verzugszinsen wird mit 5,00 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) vereinbart.

§ 7 Allgemeine Bestimmungen Salvatorische Klausel

  1. Mündliche Nebenvereinbarungen sind unwirksam. Jede Vertragsänderung bedarf der Schriftform.
  2. Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen davon unberührt.
  3. Der Vertragspartner erkennt durch Unterschrift den Vertragsinhalt unter Einbezug der Hausordnung an.

§ 8 Datenschutz

– Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 BDSG dürfen Mitgliedsdaten nur zu Vereinszwecken verwendet werden. Für eine Übermittlung von Mitgliederdaten an Dritte außerhalb des Vereinszweckes ist grundsätzlich eine schriftliche Einwilligung der Mitglieder erforderlich.